Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienwohnung Weinbergsliebe“

Vermieter:

Mona und Stefan Kauer

Burg-Layer-Straße 22

55452 Rümmelsheim

Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie

alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an  info@weinbergsliebe.de oder rufen uns an.

Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung

der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.

Anreise / Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, muss dies

vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf ist die Nutzung unseres Schlüsselsafe’s

möglich. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an

den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete

aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten

hat die Berechnung einer halben Übernachtung zur Folge.

Am Abreistag ist die Wohnung bis 10.30 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei zu machen. Benutztes Geschirr ist wieder sauber in die

Schränke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen Stornokosten wie bei nichterfolgter Anreise an.

Rauchen

Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Der Mieter erkennt mit seiner Anzahlung die AGB

an. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig.

Nach der erfolgten Anzahlung wird 15 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten,

so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung  bzw. benannter Zahlungsfrist zu

überweisen.

In Ausnahmefällen, mit vorheriger Absprache, kann die Zahlung in bar bei Anreise erfolgen.

Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei

gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder

nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC- und Kreditkarten bzw. Schecks.

Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

Das Aufladen eines Elektro-Autos ist nicht gestattet.

Rücktritt durch den Mieter

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet.

Vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 30. Tag vor Mietbeginn muss keine Entschädigung gezahlt werden.

Vom 29. Tag bis zum 7. Tag vor Mietbeginn fallen 50% des Gesamtpreises an.

Bei einem Rücktritt von weniger als sechs Tagen vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden.

Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite in Folge höherer Gewalt, anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der

Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die eine Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung

der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird

nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung

nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung

für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit

ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB)

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies

unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden,

ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.

Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind

ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun,

um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person

gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.

Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und

Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher

Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei

der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im

Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.

Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den

Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird

oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in

angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte

Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters

und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den

Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht,

Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung.

Der unter Nutzung des WLANs hergestellte

Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich

darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass

Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt

auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des

Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der

Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen

Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten

Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.

Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Das WLAN darf weder zum Abruf noch zur

Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden. Es dürfen keine urheberrechtlich geschützten Güter

widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich gemacht werden, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von

Filesharing-Programmen. Die geltenden Jugendschutzvorschriften müssen beachtete werden. Zudem dürfen keine belästigenden,

verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet werden.

Das WLAN darf nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen

Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf

für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er

den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in

Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder

deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht

bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck

am nächsten kommt.

Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt

kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Quellenangabe:  www.ferienwohnung-richtig-vermieten.de